Logo Transparente Tierversuche Datenbank
Auf den Merkzettel setzen

Transparenz in Bezug auf Tiertransporte über den Flughafen Hahn

10.07.2026
Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Die Drucksache enthält die Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz auf eine Kleine Anfrage zur Transparenz von Tiertransporten über den Flughafen Frankfurt-Hahn. Die zuständigen Behörden verfügen bei der Einfuhr über die Angabe „zur weiteren Haltung“ als Zweckbestimmung sowie über Namen und Adressen der Endempfänger. Für den Zeitraum 2021 bis 2025 wurden Tiere in fünf Fällen an Endempfänger in Rheinland-Pfalz verbracht, die Tierversuche durchführen: drei Fälle im Jahr 2021, ein Fall 2023 und ein Fall 2025; betroffen waren ausschließlich Hunde. Zu Endempfängern in anderen Bundesländern oder EU-Mitgliedstaaten sowie zur tatsächlichen Verwendung oder möglichen Zucht von Versuchstieren liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Einteilung der Endempfänger in Kategorien wie Labore, Einrichtungen oder Unternehmen sei aufgrund unterschiedlicher Organisationsformen nicht sinnvoll möglich. Für die Kontrolle der weiteren Verwendung der Tiere sind nach der Einfuhr die jeweils zuständigen Behörden am Bestimmungsort verantwortlich. Nach Auffassung der Landesregierung gewährleisten die bestehenden unionsrechtlichen und nationalen Regelungen ausreichende Transparenz, da die zuständigen Behörden die Betriebe überwachen und im Bedarfsfall Informationen im Wege der Amtshilfe austauschen.


Fragen

1. Welche konkreten Angaben zur Zweckbestimmung der eingeführten Tiere über den Flughafen Hahn sowie zu den jeweiligen Endempfängern liegen den zuständigen Behörden neben der allgemeinen Angabe „zur weiteren Haltung“ vor? 2. In wie vielen Fällen wurden seit 2021 Tiere an Labore, Einrichtungen oder Betriebe verbracht, die nach Kenntnis der Landesregierung Tierversuche durchführen oder Versuchstiere züchten (bitte nach Jahren und Zielregionen aufschlüsseln)? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die tatsächliche Verwendung der seit 2021 über den Flughafen Hahn eingeführten Tiere vor (bitte nach Jahren und Tierarten aufschlüsseln)? 4. Weshalb wurden die erfragten Kategorien von Endempfängern in der Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage - Drucksache 18/14426 - nicht anonymisiert benannt (z. B. Labore, Einrichtungen oder Unternehmen)? 5. Welche der in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage - Drucksache 18/14426 - genannten Zielregionen verfügen nach Kenntnis der Landesregierung über Einrichtungen zur Durchführung von Tierversuchen beziehungsweise zur Zucht von Versuchstieren? 6. Welche Behörden sind nach der Einfuhr für die Kontrolle der weiteren Verwendung der Tiere zuständig? 7. Inwiefern hält die Landesregierung die bestehenden unionsrechtlichen und nationalen Vorgaben für ausreichend, um Transparenz über die tatsächliche Verwendung eingeführter Tiere sicherzustellen (bitte begründen)?