Fragen
1. Welche konkreten Angaben zur Zweckbestimmung der eingeführten Tiere über den Flughafen Hahn sowie zu den jeweiligen Endempfängern liegen den zuständigen Behörden neben der allgemeinen Angabe „zur weiteren Haltung“ vor?
2. In wie vielen Fällen wurden seit 2021 Tiere an Labore, Einrichtungen oder Betriebe verbracht, die nach Kenntnis der Landesregierung Tierversuche durchführen oder Versuchstiere züchten (bitte nach Jahren und Zielregionen aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die tatsächliche Verwendung der seit 2021 über den Flughafen Hahn eingeführten Tiere vor (bitte nach Jahren und Tierarten aufschlüsseln)?
4. Weshalb wurden die erfragten Kategorien von Endempfängern in der Antwort auf Frage 3 der Kleinen Anfrage - Drucksache 18/14426 - nicht anonymisiert benannt (z. B. Labore, Einrichtungen oder Unternehmen)?
5. Welche der in der Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage - Drucksache 18/14426 - genannten Zielregionen verfügen nach Kenntnis der Landesregierung über Einrichtungen zur Durchführung von Tierversuchen beziehungsweise zur Zucht von Versuchstieren?
6. Welche Behörden sind nach der Einfuhr für die Kontrolle der weiteren Verwendung der Tiere zuständig?
7. Inwiefern hält die Landesregierung die bestehenden unionsrechtlichen und nationalen Vorgaben für ausreichend, um Transparenz über die tatsächliche Verwendung eingeführter Tiere sicherzustellen (bitte begründen)?