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Tiertransporte aus Drittstaaten über den Flughafen Hahn

24.04.2026
Rheinland-Pfalz

Beschreibung

Die Drucksache enthält die Antwort der Landesregierung Rheinland-Pfalz auf eine Kleine Anfrage zu Tiertransporten aus Drittstaaten über den Flughafen Frankfurt-Hahn. Zwischen 2021 und 2025 wurden Hunde, Katzen, Frettchen, Kaninchen, Mäuse und ein Braunbär eingeführt, überwiegend aus den USA sowie vereinzelt aus dem Vereinigten Königreich und Aserbaidschan. In den Gesundheitszeugnissen wurde als Zweck durchgehend „zur weiteren Haltung“ angegeben. Die Tiere wurden an Empfänger in Deutschland und verschiedenen EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet; aus Datenschutzgründen werden deren Namen nicht veröffentlicht. Seit 2021 wurden keine Beanstandungen oder Verstöße bei den Einfuhren festgestellt. An der Grenzkontrollstelle erfolgen neben der Dokumentenprüfung eine Identitätskontrolle sowie Untersuchungen zur Tiergesundheit, Transportfähigkeit und Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben. Eine Risikobewertung einzelner Herkunfts- oder Bestimmungsbetriebe ist rechtlich nicht vorgesehen. Ebenso wird die Angabe „zur weiteren Haltung“ nicht als Hinweis auf eine spätere Verwendung in Tierversuchen geprüft, da hierfür keine Rechtsgrundlage besteht. Die Landesregierung betont, dass Tierversuche in Deutschland nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sind und Tiere hierfür grundsätzlich legal eingeführt werden können.


Fragen

1. Wie viele Tiere aus Drittstaaten wurden seit dem Jahr 2021 pro Jahr über den Flughafen Frankfurt-Hahn eingeführt (bitte nach Tierart und Herkunft aufschlüsseln)? 2. Zu welchem Zweck wurden diese Tiere seit dem Jahr 2021 jeweils eingeführt? 3. Welche konkreten Endempfänger (z. B. Labore, Einrichtungen oder Unternehmen) haben seit dem Jahr 2021 die über den Flughafen Hahn eingeführten Tiere erhalten? 4. Welche Beanstandungen oder Verstöße gab es seit dem Jahr 2021 im Zusammenhang mit den Tierimporten über den Flughafen Hahn? 5. Welche konkreten Prüfungen, insbesondere hinsichtlich tierschutzrechtlicher Aspekte, werden am Border Control Post Hahn neben der Dokumentenprüfung durchgeführt? 6. Welche Risikobewertung erfolgt in Rheinland-Pfalz bei Tierimporten durch mutmaßlich beteiligte Betriebe wie den Züchter Marshall B., der bereits mehrfach wegen Verstößen gegen Tierschutzgesetze aufgefallen ist? 7. Inwiefern wird nach Kenntnis der Landesregierung die Angabe „zur weiteren Haltung“ in den Beförderungspapieren als möglicher Hinweis auf Tierversuche geprüft?