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Versuchstiere bei der Bundeswehr

05.06.2026
Bundesebene

Beschreibung

Die Bundestagsdrucksache enthält die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu Versuchstieren bei der Bundeswehr. Die Bundesregierung betont die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben und die Anwendung des 3R-Prinzips (Replace, Reduce, Refine). Angaben zu Anzahl, Arten und Zwecken bestimmter Tierversuche sowie zu anderen Tierverwendungen werden teilweise als Verschlusssache eingestuft, da daraus Rückschlüsse auf Fähigkeiten und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr gezogen werden könnten. Für den Zeitraum 2020 bis 2025 wurden insgesamt 17 Genehmigungsanträge für Vorhaben nach dem Tierschutzgesetz gestellt; keiner wurde abgelehnt. Für externe Forschungsaufträge wurden keine Haushaltsmittel speziell für Tierversuche ausgewiesen. Die Bundeswehr finanzierte im genannten Zeitraum keine Forschungsvorhaben mit sogenannten Live Tissue Trainings an lebenden Tieren, nutzt jedoch externe chirurgische Trainings, bei denen Tiere unter Vollnarkose eingesetzt und anschließend euthanasiert werden. Forschungsziele betreffen unter anderem die Entwicklung von Behandlungen gegen Vergiftungen durch Nervenkampfstoffe. Die Bundesregierung rechnet bis 2029 mit einem Anstieg entsprechender Forschungsvorhaben, plant aktuell jedoch keine Tierversuche mit höherem Schweregrad und keine Projekte zum Einsatz von Tieren als Waffen oder „lebende Drohnen“.


Fragen

1. Wie viele Tiere welcher Arten wurden in den Jahren 2020 bis 2025 von der Bundeswehr zu Forschungs- und Versuchszwecken verwendet, und wie viele davon wurden getötet? 2. Wie viele Tiere welcher Arten wurden in Forschungs- und Versuchsprojekten verwendet, die die Bundeswehr an Universitäten oder andere Einrichtungen vergeben hatte, und wie viele wurden dabei getötet? 3. Um welche Tierversuche bzw. Forschungsaufträge handelte es sich jeweils, und welchem Zweck dienten diese? 4. Welchen Schweregraden wurden diese Tierversuche jeweils zugeordnet? 5. Welche Beträge wurden in den Jahren 2020 bis 2025 für Tierversuche der Bundeswehr sowie für entsprechende externe Aufträge aufgewendet? 6. Wie viele Genehmigungsanträge für Tierversuche wurden von 2020 bis 2025 gestellt, und wie viele davon wurden mit welchen Begründungen abgelehnt? 7. Finden sämtliche von der Bundeswehr verwendeten bzw. getöteten Tiere Berücksichtigung im Tierschutzbericht der Bundesregierung, und falls nicht, wie werden sie dokumentiert? 8. Wurden von 2020 bis 2025 lebende Tiere für sogenannte Live Tissue Trainings (LTT) verwendet? 9. Wie viele Tiere wurden im Rahmen von Live Tissue Trainings nach den Eingriffen getötet? 10. Welche konkreten beruflichen Fähigkeiten sollen durch den Einsatz von Hunden erworben, erhalten oder verbessert werden, und welche Maßnahmen werden dabei durchgeführt? 11. Inwiefern ist die Erhaltung von Wölfen für die Bundeswehr von Nutzen, und welche Versuche werden in diesem Zusammenhang durchgeführt? 12. Welche konkreten Forschungsziele werden im Rahmen der translationalen bzw. angewandten Forschung sowie der nichtregulatorischen Toxikologie und Ökotoxikologie verfolgt? 13. Plant oder prüft die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Verteidigung eine Ausweitung von Tierversuchen? a) In welchen Forschungsbereichen werden derzeit Projekte durchgeführt und ist ein Anstieg bis 2029 geplant? b) Wie viele zusätzliche Genehmigungsanträge wurden bereits gestellt oder sind geplant? c) Wie werden sich Tierzahlen, Tierarten und Schweregrade voraussichtlich entwickeln? d) Betreffen die Planungen Bundeswehreinrichtungen, gemeinsame Projekte oder externe Aufträge? 14. Plant oder prüft die Bundeswehr, Tiere als Waffen, Drohnen oder in vergleichbarer Weise einzusetzen? 15. Hat die Bundesregierung öffentlich Stellung dazu bezogen, dass Streitkräfte anderer Staaten Tiere als Kriegswaffen einsetzen oder entsprechende Einsatzmöglichkeiten erforschen? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum nicht? 16. Wie viele Tiere werden von der Bundeswehr nicht für Tierversuche, sondern für andere Aktivitäten verwendet, und wie soll diese Nutzung künftig gestaltet werden?