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Haltung von Hunden in Tierversuchseinrichtungen in Thüringen – Teile I und II – nachgefragt

25.07.2025
Thüringen

Beschreibung

Die Kleine Anfrage vom Abgeordnetem Thomas (Die Linke) befasste sich mit der Haltung und Nutzung von Hunden in Tierversuchseinrichtungen in Thüringen nach 2018. Laut Landesregierung wurden 2018 die letzten in Einrichtungen gehaltenen Hunde in Privathaltung vermittelt; seither kamen ausschließlich Privathunde in Versuchen zum Einsatz. Diese Tiere wurden im Rahmen veterinärmedizinischer Diagnostik oder ernährungsphysiologischer Studien verwendet, etwa für Blut- und Urinproben, bildgebende Verfahren oder Fütterungsstudien. Bei Patientenhunden mit bestehenden Erkrankungen wurden zusätzlich Kontrollgruppen mit gesunden Hunden gebildet, die für Vorsorgeuntersuchungen vorgestellt wurden. Erkrankte Tiere wurden unabhängig vom Versuch behandelt. 2024 erfolgte zudem bei fünf großen gesunden Hunden eine größere Blutentnahme. Weitere Versuche in „Einrichtung D“ (2019/2020) betrafen Bewegungsanalysen auf Laufbändern und Röntgenvideographie, teils ergänzt durch CT/MRT-Untersuchungen außerhalb Thüringens. Die Landesregierung bestätigte, dass es sich bei allen beteiligten Hunden um Privat- bzw. Patientenhunde handelte und keine Tiere speziell für Tierversuche gezüchtet oder dauerhaft in Einrichtungen gehalten wurden.


Fragen

1. Handelte es sich nach 2018 ausschließlich um Privathunde? 2. In welchem wissenschaftlichen Kontext wurden die Hunde in den Versuchen 21-1, 22-1, 23-1 und 24-1 eingesetzt? 3. Waren es Patientenhunde, deren bestehende Erkrankungen behandelt werden sollten? 4. Bestand die jeweilige Kontrollgruppe ebenfalls aus Patiententieren? 5. Falls keine Privat-/Patientenhunde eingesetzt wurden – an welchen Tieren wurde geforscht? 6. Zu welchem Verwendungszweck wurden Hunde in „Einrichtung D“ genutzt und was wurde dort genau gemacht?