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Nutzung und Haltung von Hunden zu Tierversuchszwecken in Bayern

11.08.2025
Bayern

Beschreibung

Die Schriftliche Anfrage von Paul Knoblach (Bündnis 90/Die Grünen) befasst sich mit der Haltung und Nutzung von Hunden zu Tierversuchszwecken in Bayern seit 2021. Abgefragt werden u. a. Einsatzorte, Herkunft, Verwendungszwecke, Belastungsgrade, Mehrfachnutzung, Verbleib nach Versuchen, Todesursachen, Entsorgung, Einsatz in Aus- und Weiterbildung sowie verfügbare tierfreie Methoden. Die Staatsregierung antwortet, dass weniger als zehn Einrichtungen seit 2021 Tierversuche mit Hunden beantragt haben und für 2025 keine Neuanträge vorliegen. Einsatzgebiete waren v. a. berufliche Aus- und Fortbildung sowie regulatorische, translationale und angewandte Forschung. Belastungen wurden meist als „höchstens gering“, vereinzelt als „mittel“ eingestuft. Mehrfachverwendungen fanden in einzelnen Fällen statt. Daten zu Haltung, Verbleib, Todesursachen und Entsorgungsunternehmen liegen vielfach nur bei den Einrichtungen selbst und sind nicht vollständig zugänglich. Gesetzliche Vorschriften verlangen, dass Hunde für Tierversuche aus zugelassenen Zuchten oder mit Haltereinverständnis aus Privathaushalten stammen. Die Verwendung von Hunden ist in der beruflichen Ausbildung nicht gesetzlich vorgeschrieben; tierfreie Methoden können genutzt werden, ohne dass ein gesonderter Antrag nötig ist.


Fragen

1.1–1.3 Haltung, Herkunft, Verwendungszweck, Schweregrad, Methoden 2.1 Mehrfachverwendung in Versuchsreihen 2.2 Verbleib nach Versuchen 3.1–3.2 Haltung nach Versuchsende, Bedingungen 4.1–4.3 Tötungen, Todesursachen, Entsorgung 5.1–5.3 Einsatz in Aus-/Fort-/Weiterbildung, gesetzliche Vorgaben 6.1–6.3 Alternativmethoden, Beantragung, Ersatz von Tierversuchen 7.1–7.2 Wiederverwendung in Ausbildung, weiterer Verbleib