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Informationsanspruch, Tierversuch gentechnisch veränderter Mais

07.12.2006
Nordrhein-Westfalen - VG Köln
Aktenzeichen: 13 K 4947/05

Beschreibung

Das Verwaltungsgericht wies die Klage eines Unternehmens ab, das die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines behördlichen Bescheids begehrte. Der Bescheid erklärte eine Rattenfütterungsstudie mit gentechnisch verändertem Mais (MON 863) nicht als vertraulich. Die Klägerin sah darin einen unzulässigen Eingriff in ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und berief sich auf die Gefährdung wirtschaftlicher Interessen, insbesondere durch mögliche Nachnutzung der Studie in Drittländern mit schwachem Patentschutz. Das Gericht entschied jedoch, dass die Studie keine schützenswerten Geschäftsgeheimnisse enthalte, da es sich um eine Risikobewertung im Sinne des § 17a Abs. 2 Nr. 6 GenTG handele, welche von Gesetzes wegen nicht vertraulich behandelt werde. Auch das zugrunde liegende Tatsachenmaterial sei zu veröffentlichen, um die öffentliche Diskussion und Überprüfung der Beurteilung zu ermöglichen. Diese Auslegung sei zudem durch EU-Recht vorgegeben (RL 2001/18/EG). Grundrechte der Klägerin, insbesondere aus Art. 12 und 14 GG, seien angesichts des hohen Gefahrenpotentials gentechnischer Produkte nicht verletzt. Die Klage wurde vollständig abgewiesen, die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.