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Neurokognitive Forschung an Makaken, Eilrechtsschutz gegen Ablehnungsbescheid
23.11.2011
Bremen
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OVG Bremen
Aktenzeichen: 1 B 272/11
Beschreibung
Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat am 23.11.2011 die einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts vom 16.06.2010 dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller Tierversuche an Makaken bis zum 30.11.2012 fortführen darf. Der Antragsteller ist Forscher an einem Institut der beigeladenen Universität und führt im Rahmen eines längerfristigen Projekts neurokognitive Untersuchungen durch. Ursprünglich war die Versuchsgenehmigung bis 2008 befristet; wegen laufender Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen wurde die Fortführung mehrfach einstweilig gestattet. Da die Versuche innerhalb des geplanten Zeitrahmens nicht abgeschlossen werden konnten, beantragte der Antragsteller eine Verlängerung. Das Gericht sah veränderte Umstände als gegeben an und befand, dass das Interesse an der Fortsetzung der bereits begonnenen Versuche, die wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse erwarten lassen, das öffentliche Interesse an einer sofortigen Beendigung überwiegt. Neue Gutachten, die Belastungen der Tiere thematisieren, führen laut Gericht nicht zur Aufhebung der bisherigen Abwägung, da diese Fragen dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Die Verlängerung sei auch notwendig, um die laufenden Forschungsarbeiten sinnvoll abschließen zu können.